Hier der erste Arbeitsvertrag meines Großvater von 1912. Ihm wurde die zweite Schulstelle in Rühn verliehen. Hier blieb er mit Unterbrechung durch den Krieg bis 1917. Danach habe ich einen ähnliche Urkunde für seine Anstellung in Gielow, Amt Stavenhagen.
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Friedrich
Franz von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu
Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande
Rostock und Stargard Herr u.
(es handelt sich um Friedrich Franz IV. siehe auch Wikipedia )
Wir
wollen die erledigte zweite Schulstelle in Rühn, Amt Bützow,
zum 1. Oktober d. J. dem Lehrer Brüsehaber in Gielow
verleihen
in der gnädigsten Zuversicht, daß er diesem Schulamte gewissenhaft
und treu in christlichem Sinne und Wandel und mit redlichem Streben
für das Wohl der Schule und der ihm anvertrauten Kinder vorstehen
werde. Dagegen soll ihn das mit dieser Stelle verbundenen
Diensteinkommen mit der Maßgabe zugebilligt sein, daß er jederzeit
verpflichtet bleibt, bei eintretender Veranlassung einen Teil der
Ländereien auf Verlangen zurückzugeben gegen Gewährung eines
Ersatzes durch andere Ländereien oder einer von unserem Ministerium,
Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten, endgültig
festzustellenden angemessenen jährlichen Vergütung.
Wir
verpflichten ihn, den Turnunterricht bei der dortigen Schule, sobald
derselbe angeordnet wird, ohne besondere Vergütung zu übernehmen
Wir
verpflichten ihn ferner, auf Verlangen gegen eine angemessenen, im
Streitfall von unserem Ministerium Abteilung für
Unterrichtsangelegenheiten, festzusetzende Entschädigung bis zu vier
Stunden wöchentlich Unterricht an einer im Schulorte vorhandenen
oder noch zu errichtenden ländlichen Fortbildungsschule zu
übernehmen.
Falls
er aus unserem Dienste auszuscheiden wünschen sollte, hat er hiervon
unser Ministerium, Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten, ein
halbes Jahr vorher und zuvor bei einer Kündigung zu Ostern im
Oktober des vorhergehenden Jahres, bei einer solchen zu Michaelis im
April desselben Jahres in Kenntnis zu setzen.
Gegeben
durch unser Ministerium, Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten,.
Schwerin,
den 20. September 1912
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